AGILITY Reglement
Das Agility-Reglement setzt sich aus dem
(internationalen) FCI-Reglement und den (nationalen) Ergänzungen des VDH (natürlich für
Deutschland) zusammen.
FCI Reglement
VDH Ergänzungen zum FCI Reglement
WETTKAMPFORDNUNG FÜR AGILITY
DER
FEDERATION CYNOLOGIQUE
INTERNATIONALE
|
A - Allgemeine Vorschrift
Die Landesorganisationen (LAO) haben die nachstehenden Bestimmungen
bei offiziellen Wettkämpfen anzuwenden.
B - Agility-Reglement der FCI
Präambel
Agility ist eine Disziplin, die allen Hunden offen steht.
Sie besteht darin, sie die verschiedenen Hindernisse überwinden zu
lassen, mit der Absicht, ihre Intelligenz und ihre Behändigkeit zu
überprüfen. Es handelt sich um ein erzieherisches und sportliches
Spiel welches u.a. dazu dient, ihre Sozialverträglichkeit zu
fördern und die Eingliederung in die Gesellschaft begünstigt.
Die
Disziplin erfordert eine gute Harmonie von Hund und Hundeführer
und endet im vorzüglichen Einvernehmen in der Gruppe. Es ist also
Voraussetzung, dass die Teilnehmer die elementaren Grundlagen von
Erziehung und Gehorsam besitzen.
Kategorien
Drei Kategorien (Größenklassen) sind vorgegeben:
|
| S (Small) |
= kleiner
als 35 cm Widerristhöhe |
| M (Medium) |
= ab 35 cm
und kleiner als 43 cm Widerristhöhe |
L (Large)
|
= ab 43 cm
Widerristhöhe
|
S t r e c k e (Parcours)
Die Strecke (der Parcours) setzt sich aus verschiedenen
Hindernissen zusammen, die je nach Aufstellung dem Verlauf der
Strecke eine Eigentümlichkeit geben, die dieselbe mehr oder weniger
komplex und mehr oder weniger schnell macht.
1)
Allgemeines |
Das zur Anlage einer Agility-Strecke notwendige Gelände
sollte ungefähr 30 x 40 m aufweisen. Das zur Anlage eines
Parcours notwendige Gelände ist 20 x 40 m. Beim Aufbau
von zwei Strecken (zwei Parcours) empfiehlt sich, eine
geschlossene Abtrennung zwischen beiden zu errichten oder
die Strecken in einem Abstand von ca. 10 m Entfernung
aufzubauen.
Die eigentliche Strecke (Parcours) hat eine Länge von 100
- 200 m und umfasst je nach Prüfungsstufe 12 bis 20
Hindernisse, davon jeweils mindestens 7 Sprünge (Hürden,
Mauer, Reifen). Ein Standard Prüfungssatz hat 10 Hürden
zu beinhalten.
Die zweifachen Hindernisse haben folgende Gesamttiefe:
Kategorie S: 30 cm; M: 40 cm und L: 55 cm.
Die Kombinationssprünge bestehen aus maximal 3 Geräten,
die als ein Gerät gezählt worden. Jedes Gerät wird
einzeln bewertet. Die Entfernung zwischen jeder Einheit
ist minimal 4,50 m und maximal 7 m zueinander. Diese
Kombinationssprünge können nur aus Hürden mit Stangen
bestehen.
Die Entfernung zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Hindernissen beträgt 5 m Minimum und 7 m Maximum.
2)
Streckenverlauf
Der Verlauf der Strecke obliegt der Phantasie des Richters,
muss jedoch mindestens zwei Richtungswechsel beinhalten.
Vor Beginn der Prüfung überzeugt sich der Richter von der
Ordnungsmäßigkeit und der Anzahl der vorhandenen Geräte. Wenn
diese dem Standard entsprechen, übergibt er seine
Parcourszeichnung dem Veranstalter zwecks Aufbau. Nach dem Aufbau
überprüft er diesen und vormisst die Strecke genau. Ein gut
durchdachter Streckenverlauf gibt dem Hund die Möglichkeit, leicht
und fließend die Strecke zu erarbeiten. Das Ziel liegt darin, den
Hund kontrolliert und ausgeglichen unter Vermeidung von Fehlern in
der vorgegebenen Geschwindigkeit über die Strecke zu führen. Daher
ist es angeraten' ständig eine Veränderung der Parcourspläne
vorzunehmen, um jede Automatisierung des Hundes zu vermeiden.
3. Ablauf des Wettbewerbes
Auf dem Prüfungsgelände ist kein Training erlaubt. Bevor der
Wettkampf beginnt ist es den Hundeführern gestattet, den Parcours
ohne Hunde abzugehen. Vor Beginn der Prüfung versammelt der
Richter die Konkurrenten, um ihnen Einzelheiten über die Prüfung,
die Standardzeit und die Maximalzeit bekannt zu geben.
Gleichzeitig erinnert er sie an die Einhaltung der
Wettbewerbsvorschriften.
a) Wahl der Standardzeit
der Strecke
Die Basis zur Festsetzung der Standardzeit in der Strecke
beruht auf der festgehaltenen Geschwindigkeit in Meter/Sekunden.
Diese Wahl wird unter Berücksichtigung der für die Prüfung
vorgesehenen Leistungsstufe, des Schwierigkeitsgrades der Strecke
und der Bodenbeschaffenheit (witterungsbedingt) getroffen.
Die Standardzeit (in Sekunden) für die Strecke erhält man, in dem
die Länge der Strecke durch die Bewegungsgeschwindigkeit (m/s)
dividiert wird.
Beispiel: Bei einer Strecke von 150 m und einer vorgegebenen
Bewegungsgeschwindigkeit von 2,5 m/s, ist die Standardzeit für die
Strecke 150 : 2,5 = 60 Sekunden.
b) Festlegung der
Maximalzeit für die Strecke
Im allgemeinen gibt der Richter als Maximalzeit für die
Strecke das Doppelte der Standardzeit an, Bei einer Standardzeit
von 60 Sekunden wäre die Maximalzeit dann 120 Sekunden. Wird ein
anderer Faktor vom Richter gewählt, so darf dieser nicht unter dem
1,5-fachen der Standardzeit liegen.
c) Ablauf der Prüfungen
Der Hundeführer begibt sich an den Start, der Hund ist
liegend, sitzend oder stehend hinter der Startlinie zu platzieren
(zeitauslösende Linie - elektronisch oder per Hand gemessen). Er
leint seinen Hund ab, nimmt das Halsband ab, dessen Tragen aus
Sicherheitsgründen im Parcours während der Prüfung untersagt ist.
Der Hundeführer darf während der Prüfung nichts in den Händen (der
Hand) halten. Der Hundeführer wählt seinen Startpunkt innerhalb
des Parcours nach eigenem Ermessen. Ergibt seinem Hund das
Hörzeichen zum Start auf Anordnung des Richters. Die Zeitmessung
setzt ein, sobald der Hund die "Startlinie" überschritten oder
seitlich an dieser vorbeiläuft.
Verschiedene Hör- und Sichtzeichen sind auf der ganzen Strecke
erlaubt. Der Hundeführer achtet peinlich genau darauf, dass die
Hindernisse vom Hund in der Reihenfolge der nummerierten Vorgabe
überwunden werden. Von der Abgabe des Hörzeichen an den Hund vom
Start bis zum Ziel ist es dem Hundeführer nicht gestattet, den
Hund oder die Hindernisse zu berühren. Der Hundeführer darf weder
die Hindernisse selbst unterlaufen, noch überspringen. Das Ende
der Strecke und der Zeitnahme ist erreicht, wenn der Hund die
"Ziellinie" überschritten hat.
Danach nimmt der Hundeführer seinen Hund wieder an die Leine und
verlässt die Strecke.
Hindernisse
Die durch die FCI anerkannten Hindernisse sind:
Die Hürden
der Slalom
das Viadukt oder die Mauer
der feste Tunnel
der Tisch
der Stofftunnel
der Laufsteg
der Reifen
die Wippe
der Weitsprung
die Schrägwand
Die Hindernisse dürfen keine
Gefahr für den Hund darstellen und müssen den nachstehenden
Beschreibungen (in den Abmessungen) und den beigefügten Skizzen
entsprechen.
Die Hürden
a) Einfachsprung:
Die Hürden Höhe: Kategorie L: 55 - 65 cm; M: 35 - 45
cm; S: 25 - 35 cm. Minimale Breite: 120 cm Sie können
verschiedenartig konstruiert sein, z.B. mit Stangen (Metall oder
PVC ist abzuraten), ausgefüllte Flächen, durchbrochene Flächen,
Flächen mit Bürsten. Alle Flächen schließen oben mit einer
Abwurfstange ab.
b) Mehrfachsprung:
Zwei Einfachsprünge (wie in a), aber ausschließlich mit
Stangen, werden zusammengestellt, um einen Doppelsprung zu formen.
Die Stangen sind in aufsteigender Form mit einem Höhenunterschied
von 15 - 25 cm aufzulegen.
Die höchste Hürde ist als letzte zu stellen. Für die Kategorie
L: 55 - 65 cm; M: 35 - 45 cm und S : 25 - 35 cm.
Die totale Tiefe darf folgende Maße nicht überschreiten: L 55
cm; M 40 cm; S 30 cm.
Das Viadukt und die Mauer
Höhe: L: 55 - 65 cm; M: 35 - 45 cm und S: 25 - 35 cm.
Minimale Breite 120 cm und ca. 20 cm stark. Eine ausgefüllte
Fläche, die ein oder zwei Öffnungen in Form eines Tunnels enthält.
Auf den oberen Teil der Mauer werden abnehmbare Elemente in Form
eines
gesetzt.
Der Tisch
Oberfläche: Minimum 90 x 90 cm, Maximum 120 x 120 cm. Die
Oberfläche kann die Vorrichtung für eine elektronische Zeitmessung
beinhalten, soweit für diese an allen vier Tischseiten ein Abstand
von 10 cm eingehalten wird (hörbares Signal nach 5 Sekunden), Der
Tisch muss stabil (kippsicher) mit einer rutschsicheren Oberfläche
sein.
Höhen: L - 60 cm; S und M - 35 cm.
Der Laufsteg
Höhe: Minimum 120 cm, Maximum 135 cm. Die Breite der
Laufflächen muss 30 cm betragen. Die Länge jeden Elementes darf
das Mindestmaß von 3,60 m nicht unter- und das Höchstmaß von 4,20
m nicht überschreiten.
Die Rampen sind mit 20 mm breiten, 5 - 10 mm hohen,
abgerundeten Leisten zu versehen, die in regelmäßigen
Abständen von 25 cm befestigt sind, um den Aufstieg zu erleichtern
und ein Abrutschen zu verhindern. Es muss ein Abstand von 10 cm zu
den Kontaktzonen sein. Die unteren Teile der Rampen sind auf einer
Länge von 90 cm vom Boden gemessen (auf der Oberseite und den
Schmalseiten) andersfarbig gestrichen, um damit die "Kontaktzonen"
anzuzeigen.
Die Wippe
Breite: 30 cm, Länge: mindestens 3,65 m und höchstens 4,25 m.
Die Höhe der Mittelachse zum Boden beträgt 1/6 der Bohlenlänge.
Beispiel: Länge = 365 cm / Höhe 60 cm; bei einer Länge von 425
cm/Höhe 70 cm. Die Kontaktzonen sind wie beim Laufsteg jeweils 90
cm farblich abzusetzen, Kletterleisten sind nicht erlaubt. Die
Wippe muss standfest und rutschsicher sein. Die Wippe muss gut
ausbalanciert sein (nicht zu schnell und auch nicht zu langsam),
um somit auch kleinen Hunden problemlos die Bewegung zu
ermöglichen.
Die Wippe muss bei einem auf dem oberen Ende aufgelegten
Gewicht von 1 kg innerhalb von 3 - 4 Sekunden, bis zum Boden
kippen. Diese Kippeigenschaft kann durch den Einsatz eines
Gegengewichtes erreicht werden.
Die Schrägwand
Die Wand setzt sich aus 2 Elementen zusammen, die ein A
bilden.
Breite mindestens 90 cm. Bei konischem Verlauf kann die Breite im
Auf- und Abgang auf 115 cm gebracht werden. Höchster Punkt
gemessen ab Boden beträgt in der Kategorie L 1,90 m bei einem
90º Winkel. Für die Kategorie S und M wird die Höhe auf 1,70 m
durch Öffnen abgesenkt.
Die Rampen sind mit 20 mm breiten, 5 - 10 mm hohen, abgerundeten
Leisten zu versehen, die in regelmäßigen Abständen von 25 cm
befestigt sind, um den Aufstieg zu erleichtern und das Abrutschen
zu verhindern. Die letzte Leiste muss einen Abstand von 10 cm zur
Kontaktzone haben. Die unteren Teile der Rampe sind auf einer
Länge von 1,06 m vom Boden gemessen andersfarbig zu streichen (auf
der Oberseite wie auf den Schmalseiten), um so die Kontaktzonen zu
kennzeichnen.
Der Scheitelpunkt der Schrägwand darf keine Gefahr für den Hund
bilden. Soweit nötig ist hier eine Firstleiste aus Gummi
anzubringen.
Der Slalom
Ein Slalom kann aus 8, 10 oder 12 Stangen bestehen, die eine
Höhe von 1,00 - 1,20 m, einen Ø von 3 - 5 cm und einen Abstand
zueinander von 50 - 65 cm haben. Die Slalomstangen müssen aus
dickwandigem, unbeweglichem Material gefertigt sein. (Der bei der
Weltmeisterschaft eingesetzte Slalom hat von Stange zu Stange
einen Abstand von 60 cm.)
Der feste Tunnel
Der innere Ø beträgt 60 cm. Die Länge ist flexibel von 3,00 m
bis zu 6,00 m, dies ermöglicht, einen oder mehrere Bögen zu
bilden.
Der Sack-Stofftunnel
Der Eingang besteht aus einer festen Konstruktion ( )
von 90 cm, Länge und einer Höhe von 60 cm und einer Breite von 60
- 65 cm. Der Ausgang ist aus weichem Material (Stoff) in einer
vorgegebenen Länge von 2,50 - 3,50 m und hat einen Durchmesser von
60-65 cm. Falls der Ausgang zu befestigen ist, darf der dazwischen
liegende Abstand nicht mehr als 50 cm sein, um allen Hunden
gleichermaßen einen ungestörten Austritt zu ermöglichen.
Der Reifen
Der Öffnungsdurchmesser des Reifens ist mindestens 38 cm und
höchstens 60 cm. Die Entfernung des Reifenmittelpunktes zum Boden
beträgt für: L 80 cm; S und M 55 cm. Der untere, innere
Teil des Reifens muss aus Sicherheitsgründen verschlossen sein.
Der Reifen ist durch ein System von Ketten in der Höhe
verstellbar, starre Befestigungssysteme sind nicht erlaubt. Zur
Standsicherheit haben die Bodenstreben eine Länge, die ungefähr
dem 1,5fachen der Höhe bis zur Oberkante des Reifens entspricht. (d.h.:
beidseitiger Ausleger zur Vor- und Rückseite des Reifens je
ca.1,00 m)
Der Weitsprung
Er wird aus zwei bis fünf Einheiten gleich mäßig verteilt und
ergibt in ansteigender Aufstellung einen Sprung von 0,40 bis 1,50
m Länge, die niedrigste Einheit 15 cm ist an der Vorderseite
aufzustellen, die Höhe des höchsten Elementes beträgt 28 cm.
L: 1,20 - 1,50 m (4-5 Elemente)
M: 70 - 90 cm (3-4 Elemente)
S: 40 - 50 cm (2 Elemente)
Die Breite der Elemente ist mindestens 120 cm. Die Tiefe je
Element beträgt 15 cm leicht ansteigend. Die vier Ecken sind mit
Pflöcke in einer Mindesthöhe von 1,20 m zu kennzeichnen und oben
mit einer schützenden Abdeckung zu versehen. Die Pflöcke sind nur
Begrenzungen und nicht mit den Elementen verbunden.
Start/Ziel
Stangen und/oder Lichtschranken kennzeichnen den Start und das
Ziel. Diese können in einem Abstand bis zu maximal 1,00 m vom
Hindernis entfernt aufgestellt werden. Die Kennzeichnung hat
jeweils links und rechts als Abstand zur Sprungbreite ca. 50 cm
aufzuweisen. Am Start und Ziel muss für den Hund ausreichend
Platz sein (jeweils ca. 6 m).
Beurteilungen
Kein Teilnehmer sollte die Entscheidungen des Richters
anzweifeln, da sie unwiderruflich sind.
1) Allgemeines
Das Ziel besteht darin, den Hund dazu zu bringen, die
Gesamtheit der Hindernisse in der vorgeschriebenen Reihenfolge
fehlerfrei und in der Standardzeit zu bewältigen. Jedoch ist die
Standardzeit nur als Vorgabe zu sehen und die Schnelligkeit darf
nicht als hauptsächliches Kriterium gesehen werden. Agility ist
kein Geschwindigkeitslauf, sondern ein Geschicklichkeitslauf.
Bei übereinstimmenden Ergebnissen, geht die Entscheidung zu
Gunsten des Hundes, der die geringeren Fehler an den Hindernissen
hat. Nur im Falle gleicher Anzahl von Fehlern an den Hindernissen
berücksichtigt man bei der Reihung die bessere Zeit.
Sollte zufällig gänzlich Übereinstimmung sein (Parcours- und
Zeitfehler), so kann der Prüfungsrichter einen zusätzlichen Lauf
dieser Konkurrenten verlangen, um eine Reihung vorzunehmen.
2)
Strafpunkte
zwei Arten von Strafpunkten kommen zur Anwendung: |
- Strafen für Fehler
auf der Strecke
- Strafen für
Überschreiten der Standardzeit
|
Strafpunkte
a) Überschreiten der Standardzeit:
1,00 Fehler (1 Fehlerpunkt) pro Sekunde
b) Fehler allgemeiner Art: |
Der Hundeführer darf nicht zwischen den Start- oder
Zielpfosten durchgehen; tut er es dennoch, so wird er mit
5 Punkten bestraft und außerdem beginnt die Zeit bei
seinem Durchgang zu zählen.
Immer dann, wenn während des Umlaufs durch das Berühren
Vorteilsnahme entsteht, wird es mit jeweils 5 Punkten
geahndet.
Berührt der Hundeführer ein Hindernis absichtlich, so
wird es jeweils mit 5 Punkten geahndet.
c) Fehler
bei den Hindernissen
Jeder Fehler wird mit einer Strafe von 5 Punkten geahndet.
Der Abwurf: Ein Fehler liegt dann vor, wenn der
Abwurf an einem Hindernis erfolgt, bevor der Hund das
nächste Hindernis erarbeitet hat.
Die Verweigerung: Dieser Fehler betrifft ebenso
das Anhalten des Hundes vor dem Hindernis, wie das Stehen
bleiben im Parcours oder das seitliche Ausbrechen, um das
Hindernis zu vermeiden, wie auch das Vorbeigehen/-Laufen
am Hindernis, ein Überlaufen des Weitsprungs oder wenn
ein Hund seinen Kopf oder eine Pfote in den Tunnel steckt
und dann zurückzieht.
Obligatorische Kontaktzonen: Auf die Schrägwand,
auf die Wippe und auf den Laufsteg hat der Hund
mindestens eine Pfote in die Kontaktzone zu setzen; dies
gilt gleichermaßen für den Auf- und Abstieg. Jeder Fehler
wird mit einer Strafe von 5 Punkten geahndet.
Verweigerungen sind sofort zu korrigieren, geschieht dies nicht,
erfolgt eine Disqualifikation. Analog gilt das auch für den
Slalom, hier auch beim Fehler.
Für den Abwurf einer Stange am Hindernis oder das Nichtberühren
einer Kontaktzone gibt es Fehlerpunkte, aber der Lauf ist nicht zu
unterbrechen oder zu korrigieren, sondern fortzusetzen.
d) Spezifische Fehler bei
einem Hindernis
|
| |
|
|
|
B |
|
| |
Richtung des
Hundes |
==> |
A |
 |
D |
| |
|
|
|
C
|
|
| |
zu springen und dort 5 Sekunden
ohne Angabe einer Position, die während der Wartezeit auch geändert
werden kann, anzuhalten. Die Zeit beginnt zu zählen, sobald der Hund
auf dem Tisch ist. Verlässt der Hund vor Ende der 5 Sekunden und vor
der Anweisung des Prüfungsrichters den Tisch, so wird dies mit 5
Fehlerpunkten geahndet. Er muss zurück auf den Tisch und das Zählen
muss wieder von vorne angefangen werden, ansonsten wird er am
nächsten Hindernis disqualifiziert. Läuft der Hund am Tisch vorbei,
springt von der Seite D auf, so ist dies eine Verweigerung, die
jedoch kein Ausscheiden wegen Angehens eines Hindernisses von der
verkehrten Seite nach sich zieht. Geht der Hund unter den Tisch ist
es ebenfalls eine Verweigerung.
Rutscht der Hund beim
Aufsprung vom Tisch, wird dies mit 5 Fehlerpunkten geahndet, er
muss erneut auf den Tisch, allerdings kann der Aufsprung von jeder
Seite erfolgen, -auch hier müssen die 5 Sekunden wiederholt
werden. Wird die elektronische Zeitmessung durch den Hundeführer
ausgelöst, führt dies zur Disqualifikation.
|
Der Laufsteg
Der Hund, der vom Hindernis springt, ohne vorher mit
vier Pfoten den absteigenden Teil zu berühren, erhält
eine Verweigerung = 5 Punkte.
Die Wippe
Der Hund, der von der Wippe springt, bevor er die
Achse der Wippe überwunden hat, wird mit einer
Verweigerung bestraft = 5 Punkte. Verlässt der Hund die
Wippe, bevor diese den Boden berührt, erhält er 5
Fehlerpunkte.
Die Schrägwand
Der Hund, der von der Schrägwand springt, bevor er
die vier Pfoten auf den absteigenden Teil der Wand
stellt, wird mit einer Verweigerung = 5 Punkten bestraft.
Der Slalom
Zu Beginn des Slaloms befindet sich der erste Pfosten
links neben dem Hund, der zweite Pfosten rechts usw.
Jeder falsche Eintritt wird mit einer Verweigerung
geahndet. Weitere Fehler werden insgesamt nur einmal mit
5 Fehlerpunkten geahndet. Der Hund ist zur Berichtigung
des Fehlers an die Fehlerstelle zurückzubringen.
Verlässt der Hund den Slalom auf der falschen Seite oder
beendet er ihn nicht ' geht aber in das nächste Hindernis
oder läuft mehr als zwei Stangen in entgegengesetzter
Richtung, so ist dies eine Disqualifikation.
Der Weitsprung
Die Einheiten der Hindernisse werden in
aufsteigender Linie zu einem Sprung aufgebaut, der
0,40 bis 1,50 m tief ist.
|
| |
Kategorie "S" : |
40 bis 50 cm
(2 Einheiten) |
| |
Kategorie "M" : |
70 bis 90 cm
(3 bis 4 Einheiten) |
| |
Kategorie "L" :
|
120 bis 150 cm
(4 bis 5 Einheiten)
|
| |
Überlaufen, von den oder aus den
Seiten zu springen und somit das vollständige Hindernis nicht zu
überqueren, wird mit einer Verweigerung (5 Fehlerpunkte) geahndet.
Umwerfen einer Einheit als auch einen Fuß oder die Füße zwischen die
Einheiten zu setzen, wird mit einem Fehler (5 Fehlerpunkte)
geahndet. Ein Streifen während des Sprunges wird nicht gewertet.
|
Der Doppelsprung
Fehler und Verweigerungen werden hier in gleicher
Form geahndet, wie z.B. bei den anderen Sprüngen auch.
Der Kombinationssprung mit zwei oder drei Hürden
Eine Kombination besteht aus zwei oder drei Sprüngen
(offene Hürden mit Abwurfstange), die aber unabhängig
voneinander beurteilt werden. Verweigerungen und/ oder
Fehler werden an jedem Hindernis addiert. Im Falle einer
Verweigerung eines Sprunges ist mit der Gesamtheit der
Kombination neu zu beginnen. Erfolgt dies nicht, führt
das zur Disqualifikation. Die Hürden können in einer
geraden Linie oder jeder anderen Variation aufgestellt
werden. Ein Kombinationssprung kann nur einmal während
eines Parcours aufgestellt werden.
|
|
Fehler, die den Ausschluss nach sich ziehen |
| |
- |
Unkorrektes
Verhalten gegenüber dem Prüfungsrichter |
| |
- |
Misshandlung seines
Hundes |
| |
- |
Überschreiten der
Maximalzeit für die Strecke |
| |
- |
Bei der dritten
Verweigerung auf der gesamten Strecke |
| |
- |
Die Hindernisse
nicht in der angegebenen Reihenfolge arbeiten |
| |
- |
Ein Hindernis
übersehen (auslassen) |
| |
-
|
Ein Hindernis in falscher Richtung angehen (für den Slalom gilt dies
analog, wenn der Hund rückwärts mehr als zwei Stangen in Folge
nimmt) |
| |
- |
Der Hundeführer
überspringt oder über läuft ein Hindernis selbst |
| |
- |
Ein Hundeführer
löst die elektronische Zeitmessung am Tisch aus, falls eine
derartige benutzt wird |
| |
- |
Der Hundeführer hält
etwas in der Hand |
| |
- |
Der Hundeführer nimmt seinen Hund an Startlinie überschritten hatte
(Ausnahme: Es geschieht auf Anweisung des Richters) |
| |
- |
Wenn der Hund ein
Halsband trägt |
| |
- |
Anhalten auf der
Strecke, ohne Anweisung des Richters |
| |
-
|
Der Hund nässt oder
löst sich, verlässt den Ring oder gerät außer Kontrolle des
Hundeführers
|
Der Ausschluss zieht automatisch
die Disqualifikation des Hundes und das sofortige Verlassen des
Parcours nach sich. Die Disqualifikation ist durch den
Prüfungsrichter durch einen Pfeifton etc. klar anzuzeigen. Alle
nicht vorhersehbaren Fälle worden vom Prüfungsrichter entschieden
und sind unwiderrufliche Tatsachenentscheidungen.
Selbstverständlich hat der Prüfungsrichter vom Beginn bis zum Ende
des Wettbewerbs einheitliche Maßstäbe gleichermaßen mild oder streng
anzulegen.
Fälle von höherer Gewalt
Bei einem Zwischenfall ohne Zutun des Hundeführers, wie z.B.
Herunterwehen von Stangen, das Verwickeln des Stofftunnels, kann
der Prüfungsrichter den Hundeführer und natürlich die Zeit
anhalten. Nachdem das Hindernis wieder ordnungsgemäß aufgebaut
ist, lässt der Prüfungsrichter die Zeitnahme wieder aufnehmen und
der Hund wird an der Stelle eingesetzt, wo die Zeit vorher
angehalten wurde.
Alle vorher erhaltenen Strafpunkte bleiben gültig.
Werturteile / Auszeichnungen
Für die Prüfungen sind folgende Werturteile anzuwenden: |
| |
- |
von 0 bis 5,99
Gesamtstrafpunkte = VORZÜGLICH |
| |
- |
von 6 bis 15,99
Gesamtstrafpunkte = SEHR GUT |
| |
- |
von 16 bis 25,99
Gesamtstrafpunkte = GUT |
| |
-
|
ab 26
Gesamtstrafpunkte = OHNE BEWERTUNG
|
Unter Gesamtstrafpunkten ist die
Summe der Fehlerpunkte an den Hindernissen, der Verweigerungen auf
der Strecke und der Überschreitung der Standardzeit zu verstehen.
Aufstieg in die einzelnen Agility-Stufen
Der Aufstieg von der Agility-Stufe 1 in die Stufe 2, von der 2
in die 3 erfolgt dann, wenn dem Hund dreimal die Bewertung
Vorzüglich" bei drei fehlerfreien Läufen unter zwei verschiedenen
Prüfungsrichtern zuerkannt wurde.
Das "FCI-AGILITY-ZERTIFIKAT" wird jenem Hund zuerkannt, der
dreimal fehlerfreie Läufe mit dem Werturteil Vorzüglich
unter zwei verschiedenen anerkannten Richtern in von der LAO
anerkannten Prüfungen Al erzielten.
Ein Abstieg aus der Stufe 3 in die Stufe 2 und aus der Stufe 2 in
die Stufe 1 ist möglich, liegt jedoch im Ermessen der einzelnen
Landesorganisation.
Platzierung
Die Platzierung erfolgt unter Berücksichtigung:
1) Der Summe der Strafpunkte (Fehler und Verweigerungen auf der
Strecke zuzüglich Zeitstrafen)
2) Im Falle gleicher Gesamtstrafen wird jener Hund als erster
platziert, der die geringeren Parcoursfehler aufweist.
3) Im Falle gleicher Gesamtstrafen und gleicher Streckenfehler
wird der schnellere Hund vorplatziert.
Beispiel bei einer
Standardzeit von 60 Sekunden
|
|
Startnummer |
Fehlerpunkte |
reale Zeit |
Zeitstrafen |
Gesamtstrafe |
Reihung |
|
7 |
5 |
58,71 |
0,00 |
5,00 |
3 |
|
18 |
5 |
57,25 |
0,00 |
5,00 |
2 |
|
4 |
0 |
68,32 |
8,32 |
8,32 |
4 |
|
15 |
10 |
59,17 |
0,00 |
10,00 |
6 |
|
2 |
5 |
65,00 |
5,00 |
10,00 |
5 |
|
12 |
0 |
65,00 |
5,00 |
5,00 |
1 |
| |
|
Organisation eines
Wettbewerbes
Die Klubs, die Agility-Prüfungen/Jumping-Wettkämpfe organisieren
möchten, haben folgendes zu erfüllen: |
1)
|
Ein Gelände in der Größe von 20 x 40 m, dessen Beschaffenheit so
sein muss, dass weder für den Hundeführer noch für den Hund auf der
Strecke Gefahren bestehen (z.B. keine Glasscherben, Nägel,
Unebenheiten usw.). |
2)
|
Einen Prüfungsrichter zu verpflichten, der von der
Landesorganisation nominiert und von der FCI anerkannt ist, nach den
vorliegenden Bestimmungen zu bewerten. |
3)
|
Gestellung der erforderlichen Personen, um einen reibungslosen
Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, gemäß anschließender
Auflistung:
|
1 Assistenten des Richters, durch den dem Richter die
Möglichkeit gegeben ist, den Hund auf der Strecke ohne Ablenkung,
ununterbrochen zu beobachten. Der Richterassistent notiert die vom
Richter angegeben Strafpunkte.
2 Zeitnehmer (1
offizielle Zeitnahme und die zweite zur Sicherheit), die mit der
korrekten Ausführung vertraut sind.
2 Verantwortliche für die
Geräte mit der Aufgabe, die umgefallenen Hindernisse auf ihren
Platz zu stellen und den Stofftunnel nach jedem Durchlauf zu
spannen.
mindestens 2 Sekretäre,
um die Resultate auf die Beurteilungsblätter zu übertragen, die
Platzierung vorzunehmen und die Leistungshefte auszufüllen.
1
Einlasskontrolle am Ring, zu deren Aufgaben es gehört, die
Teilnehmer i n der vorgesehenen Startfolge vorzubereiten und den
zügigen Ablauf der Prüfung zu gewährleisten.
Eine
Mannschaft von 6 Personen ist vorzusehen für das Aufstellen
und Versetzen der Hindernisse (Parcoursbau), gemäß der Vorgabe des
Prüfungsrichters.
Allgemeine Bedingungen für die Zulassung zu den Wettbewerben
|
| An den
Wettbewerben können teilnehmen: |
a)
|
In
FCI anerkannten, offiziellen Agility-Prüfungen/Jumpings,
die für die Zuerkennung des FCI-Agility-Diploms und für die Auswahl in
den nationalen Prüfungen und für die FCI-Agility-Weltmeisterschaft zählen.
|
| |
Hunde
aller Rassen, die älter als 18 Monate sind, und in einem von der FCI
anerkannten Zuchtbuch eingetragen und deren Eigentümer/Hundeführer
Mitglied eines Klubs einer der FCI angeschlossenen Landesorganisation
sind. Die
Teilnehmer müssen einen Leistungsnachweis oder eine Lizenz vorweisen,
die von ihrer Landesorganisation (L.A.O.) ausgestellt wurde und in der
alle Prüfungsergebnisse erfasst werden.
|
| b) |
An den nicht
anerkannten Prüfungen, |
| |
alle
Hunde, die älter als 18 Monate sind, mit oder ohne Ahnennachweis
(Stammbaum), die aber identifizierbar sein müssen (tätowiert oder
Mikro-Chip) und deren Eigentümer/ Hundeführer einem Klub der LAO angehört,
die Mitglied der FCI ist.
|
An den
Prüfungen können nicht teilnehmen:
- trächtige Hündinnen
- läufige Hündinnen
- offensichtlich kranke oder verletzte Hunde
Für alle Hunde, die aus einer Region
kommen oder in eine Region gehen, in der Tollwut herrscht, müssen neben
dem Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung ein Gesundheitszeugnis
vorgelegt werden.
Ausländische Teilnehmer,
Hundeführer/ Hund, müssen ihre Zugehörigkeit zu einer durch die FCI
anerkannten LAO und ihre Teilnahme an offiziellen Wettbewerben ihres
Landes nachweisen.
Von den Konkurrenten wird korrekte
Kleidung verlangt.
Jede tierschutzwidrige Handlung an
einem Hund wird strengstens bestraft und hat unabhängig von weiteren
Rechtsmitteln, die gegen den Hundeführer eingeleitet werden können, eine
sofortige Disqualifikation aus dem Wettbewerb zur Folge.
Der ausrichtende
Verein entscheidet in eigenem Ermessen über die Zulassung oder Ablehnung
von Teilnehmern.
PRÜFUNGEN/KATEGORIEN & STUFEN
Zwei
Arten von Wettkämpfen können organisiert worden:
1.
offizielle von der FCI anerkannte Agility-Wettbewerbe
2. nicht anerkannte Agility-Wettkämpfe
Drei Kategorien sind
festgelegt:
S (klein) - M (mittel) - L (groß)
Anmerkung: Hunde sind nur in einer Kategorie
startberechtigt. In den Arbeitskategorien S und M ist die gemessene
Widerristhöhe durch Eintragung in das Leistungsheft nachzuweisen. Diese
Einmessung kann durch einen FCI anerkannten Zucht- oder Agilityrichter
erfolgen, der die Eintragung durch seine Unterschrift bestätigt.
I.
Offizielle durch die FCI anerkannte "Agility-Prüfungen"
Offen nur für über 18 Monate alte Hunde, die im Besitz eines durch
ihre LAO ausgestellten Arbeitsheftes/Leistungsnachweises oder einer
Lizenz sind.
Es gibt zwei Offizielle Klassen:
- Agility - schließt die Kontaktzonen ein |
-
. |
Jumping
- Kontaktzonengeräte und den Tisch ausschließend, es sei denn, er wird am
Start eingesetzt, in diesem Fall gilt er nicht als Hindernis.
|
Die
offiziellen Klassen sind in drei Stufen eingeteilt:
Agility (A 1) /
Jumping (JP 1)
In dieser Klasse starten Hunde ohne bisheriges Leistungsergebnis und
verbleiben in dieser Klasse solange, bis sie den Aufstieg in die
nächsthöhere Leistungsklasse erreicht haben.
Agility (A 2) / Jumping (JP 2)
In dieser Klasse sind nur solche Hunde startberechtigt, die in A 1
in von ihrer LAO anerkannten Prüfungen bereits unter zwei verschiedenen
von der FCI anerkannten Leistungsrichtern dreimal die Note Vorzüglich
für drei fehlerfreie Läufe A 1 nachweisen können und den Aufstieg in die
nächsthöhere Klasse noch nicht erreichten.
Agility (A 3) / Jumping (JP 3)
In dieser Klasse sind nur solche Hunde startberechtigt, die in A 2
in von ihrer LAO anerkannten Prüfungen bereits unter zwei verschiedenen
von der FCI anerkannten Leistungsrichtern dreimal die Note Vorzüglich
für drei fehlerfreie Läufe A 2 nachweisen können.
Ein
Abstieg ist möglich und liegt im Ermessen der LAO.
Anmerkung
In der Agility-Klasse des 1. Grades liegt es im Ermessen des
Prüfungsrichters, welche der Kontaktzonengeräte vom Hund zu arbeiten
sind. Allerdings darf dieser Parcours nicht mehr als dreimal die Arbeit
an Kontaktzonen aufweisen.
In den Stufen Agility 2 und 3 sind
maximal 4 Kontaktzonen pro Parcours zulässig, die Auswahl der Geräte
obliegt auch hier dem Prüfungsrichter. Die Kontaktzonengeräte dürfen
weder am Start noch am Ziel platziert sein.
Innerhalb einer Strecke (Parcours) darf der Slalom nur einmal
durchlaufen werden.
Der Reifen oder der Weitsprung sind in der Strecke in gerader Linie zu
platzieren.
Der Unterschied zwischen der
Agility/Jumping 1, Agility/Jumping 2 und Agility/Jumping
3 besteht in:
- der Schwierigkeit des
Streckenverlaufes und seiner Länge
- der Bewegungsgeschwindigkeit, die die Standardzeit für die Strecke
festlegt.
In allen Kategorien - S, M oder L - gelten die gleichen
Vorschriften, jedoch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Hindernishöhen und ggf. Sprungtiefen.
Die in anerkannten Prüfungen erzielten Resultate werden in das
Leistungsheft oder die Lizenz eingetragen und erlauben die Teilnahme an
nationalen Meisterschaften und an Weltmeisterschaften, soweit das
entsprechende Anforderungsprofil der durchführenden/ entsendenden LAO
erfüllt ist.
II. Nicht anerkannte Prüfungen
und Jumping
Sie sind der Initiative der einzelnen Länder überlassen. Diese nicht
anerkannten Prüfungen sind analog zu dieser Ordnung durchzuführen,
gleiches gilt auch für den Jumping, allerdings ohne Tisch und ohne
Kontaktzonengeräte.
Die Notierung nicht anerkannter Prüfungen kann Standard oder spezifisch
sein, je nach Ausschreibung. Die Regeln sind vom Prüfungsrichter vor dem
Lauf bekannt zu geben. Die Anzahl nicht anerkannter Prüfungen wird vom
ausrichtenden Verein unter Berücksichtigung der verfügbaren Zeit und der
Anzahl der Teilnehmer festgelegt.
C - Agility -
Weltmeisterschaft der FCI
1. Organisation
Eine Agility-Weltmeisterschaft wird alljährlich organisiert. Der
Sieger erhält den Titel "Agility-Weltmeister".
Die
Landesorganisationen, die sich um die Ausrichtung einer
Weltmeisterschaft bewerben, haben ihren Antrag fünf Jahre vor dem
geplanten Termin, dem Präsidenten der FCI Agility-Kommission
einzureichen. Als Fixdatum für eine Agility-Weltmeisterschaft ist das
erste komplette Wochenende des Monats Oktober vorgesehen.
Abweichungen hierzu bedürfen der Einwilligung der
FCI-Agility-Kommission.
Der Antrag auf Durchführung hat
folgende Angaben zu enthalten:
- Name der kandidierenden LAO
- Vorgesehener Veranstaltungsort
- Beschreibung und Plan der Halle, die für die Weltmeisterschaft
vorgesehen ist
- Bestätigung der weiteren Anforderung gemäß gültigem Pflichtenheft zur
Durchführung von FCI-Agility-Weltmeisterschaften.
Die
FCI-Agility-Weltmeisterschaft ist die Spitzenveranstaltung im
Agilitysport und auch als Gipfeltreffen in diesem Sport zu bezeichnen.
Eine entsprechend hohe Anforderung wird hier an die gastgebende LAO
einer Weltmeisterschaft gestellt, die diese in würdigem Rahmen
durchzuführen hat.
Entsprechend beginnt dies bereits bei der Einladung der Nationen und
deren offizieller Vertreter und ist über den gesamten
Veranstaltungsablauf sorgfältig einzuhalten.
Besondere Sorgfalt ist auch der Lautsprecheranlage zu widmen, über die
im Gesamtverlauf der Veranstaltung eine Animation zu erfolgen hat, die
für den Erfolg der Veranstaltung notwendig ist. Die ausrichtende LAO ist
für die gesamte Pressearbeit verantwortlich und hat Kontakte zu Radio,
TV und den Print-Medien zu sichern, um der Veranstaltung die
entsprechende Publizität zur Förderung dieses Sportes zu geben.
Die ausrichtende LAO trägt das gesamte finanzielle Risiko. Gegenüber der
FCI ist sie der verantwortliche Ansprechpartner. Sie lädt spätestens 6
Monate vor dem Veranstaltungstermin die Nationen ein, unter Bekanntgabe
des Meldeschlusses und der maximalen Teilnehmerzahl.
Die FCI-Agility-Kommission bestimmt einen Verantwortlichen, den sie
beauftragt, die Einhaltung des "Lastenheftes" und die Anwendung der
gültigen FCI-Agility-Regeln zu überwachen. Er vertritt die Kommission
und die Organisatoren haben ihm das Veranstaltungsprogramm vorzulegen.
2.
Prüfungen der FCI-Agilitv-Weltmeisterschaft
Die Bewertungen in der Prüfung und im Jumping erfolgen nach den
jeweils gültigen FCI-Agility-Regeln. Die Vorführfläche ist mit 30 x 40 m
Größe vorgegeben.
Zur Bewertung der Wettbewerbe werden von der FCI-Agility-Kommission zwei
Prüfungsrichter berufen, von denen einer aus der durchführenden LAO
stammt.
Die Weltmeisterschaft umfasst:
|
| a) |
2 Einzelwettbewerbe |
| - |
1 Agility-Parcours - mit
Kontaktzonengeräten und einem Tisch mit elektronischer Zeitmessung. |
-
|
1
Jumping-Parcours - ohne Kontaktzonen und Tisch, es sei denn, dieser
befindet sich beim Start, wo er dann nicht als Hindernis zählt.
|
Die Strecken umfassen die anerkannten
Hindernisse. Die Summe der Ergebnisse aus beiden Wettbewerben ergibt den
Sieger, dem der Titel FCI-Agility-Weltmeister zuerkannt wird. Im Falle von
absoluter Gleichheit im Resultat (Summe aus Zeit und/oder Fehler) beim
Erstplazierten ist hierfür ein dritter Lauf auszutragen.
|
| b) |
2
Mannschaftswettbewerbe |
| |
1 Agility-Parcours - mit
Kontaktzonengeräten und einen Tisch mit elektronischer Zeitmessung. |
| |
1
Jumping-Parcours - ohne Kontaktzonen und Tisch, es sei denn, dieser
befindet sich beim Start, wo er dann nicht als Hindernis zählt.
|
Jedem teilnehmenden Land ist es
gestattet ein Team zu entsenden, bestehend aus drei Hunden in jeder
Kategorie. Die Strecken umfassen die anerkannten Hindernisse. Die
beiden Ergebnisse (Agility und Jumping) der 3 Hunde jeder
Mannschaft werden addiert, um so die Siegermannschaft zu ermitteln.
Die Siegermannschaft der jeweiligen Kategorie erhält den Titel "Welt
Champion in Agility".
Sog. weißer Hund:
Vor Beginn eines jeden offiziellen Wettbewerbs und nach der
Festlegung der Standardzeit durch den Prüfungsrichter läuft ein sog.
weißer Hund außer Konkurrenz die Strecke ab. Dies ist für alle
Kategorien vorgeschrieben.
3. Anmeldungen
Zur Weltmeisterschaft ist es jeder der FCI angeschlossenen LAO
(und jedem ihrer Kooperationspartner) gestattet, folgende Teilnehmer
zu entsenden:
|
| - |
Einzelwettbewerb
(Individuell) |
| |
9 Hunde, Kategorien S,
M oder L |
| - |
Mannschaftswettbewerb |
| |
1 Mannschaft bestehend
aus
3 Hunden pro Kategorie S, M und L
|
Die
Vorjahresweltmeister (Hundeführer/Hund) im Einzelwettbewerb aller drei
Kategorien haben automatisch einen zusätzlichen Platz zur
Titelverteidigung, der das Kontingent des betreffenden Landes nicht
tangiert. Um
als Teilnehmer zur Weltmeisterschaft entsandt zu werden, ist für den
Hund ein Nachweis zu erbringen, dass er in einem von der FCI anerkannten
Zuchtbuch eingetragen ist und im Agility 2 oder Agility 3 in einem
offiziellen Wettbewerb eine vorzügliche mindestens aber sehr gute
Bewertung erhalten hat. Den LAO ist es unbenommen, weitere Anforderungen
in eigenem Ermessen aufzustellen. Die Landesorganisationen senden
innerhalb der Anmeldefrist alle offiziellen Meldescheine ordnungsgemäß
ausgefüllt, unter Eintragung der FCI-Standard-Nr., der jeweiligen
Rassebezeichnung und unterschrieben an die ausrichtende LAO.
Gleichzeitig benennen sie einen verantwortlichen Mannschaftsführer als
alleinigen Ansprechpartner und Verantwortlichen gegenüber dem
Veranstalter.
4. Parcoursausstattung
2 vollständige Agility-Geräte-Sets, je bestehend aus den
nachfolgenden genehmigten Geräten:
|
| |
10
Stangenhürden (1 ausgefüllte Fläche, 1 durchbrochene Fläche, 1 Fläche mit
Bürsten sind erlaubt), 1 Rampe, 1 A-Wand, 1 Wippe, Slalom, 1 Tisch mit der
Vorrichtung für elektronische Zeitmessung auf der Oberfläche, 1
Weitsprung, 1 fester Tunnel und 1 Stofftunnel.
|
5. Tierärztliche Kontrolle
Eine tierärztliche Kontrolle wird vor dem Wettbewerb durchgeführt.
Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist nachzuweisen. Hunde, die aus einer
mit Tollwut befallenen Gegend kommen oder dorthin gehen, müssen zusätzlich
ein entsprechendes Gesundheitszeugnis eines Amtstierarztes vorlegen.
Kranke, verwundete Tiere oder trächtige Hündinnen werden zum Wettbewerb
nicht zugelassen. Läufige Hündinnen können zugelassen werden, sofern sie
getrennt von den anderen, im Wettbewerb teilnehmenden Hunden, an
abgelegener Stelle untergebracht worden und soweit der
Hundeführer/Hundeführerin einverstanden ist, als Letzter/Letzte zu
starten. 6.
Leistungsheft oder Lizenz
Das Leistungsheft oder die Lizenz des Hundes ist obligatorisch und m
u ß dem Veranstalter vor Beginn des Wettbewerbs übergeben werden.
7.
Prüfungsrichter
Die FCI-Agility-Kommission ernennt zwei qualifizierte
Prüfungsrichter, wovon einer aus einem anderen als dem Organisationsland
sein muss. Die Kostenerstattung für die Prüfungsrichter ist im
Lastenheft der FCI-Weltmeisterschaft geregelt. Der Ausrichter ist
verpflichtet, dem ausländischen Prüfungsrichter einen Dolmetscher in
einer der vier FCI-Sprachen (Französisch, Englisch, Deutsch Spanisch)
zur Verfügung zu stellen. Dem Prüfungsrichter wird nicht erlaubt,
Familienmitglieder (Vater, Mutter, Tochter, Sohn, Ehemann, Ehefrau oder
Partner) und andere Mitglieder seines Haushaltes zu beurteilen.
8.
Ehrengaben
Im Interesse des internationalen Agility ist es wünschenswert, dass
jedes teilnehmende Land dem Ausrichter einer
FCI-Agility-Weltmeisterschaft einen Ehrenpreis zur Verfügung stellt.
Die Organisatoren einer FCI-Weltmeisterschaft verpflichten sich, das
gültige FCI-Reglement zu respektieren und sich an das Lastenheft zu
halten, das alle Mittel und Pflichten des Organisatoren bestimmt die bei
einer derartigen Großveranstaltung eingesetzt, bzw. eingehalten werden
müssen.
Dieses Regelwerk basiert auf den am 23. November
1995 in Mexico durch den FCI-Vorstand genehmigten und auf Vorschlag der
FCI-Agillty-Kommission am 13. März 2001 durch den FCI-Vorstand
geänderten Bestimmungen und tritt in dieser Fassung ab 1. Januar 2002 in
den Mitgliedsländern der FCI in Kraft.
-Stand: 09.02.2002-
|
Nationales Agility – Regelwerk
Allgemeine Bestimmungen
Diese Regelungen treten am 1. Januar 2002 in Kraft
und ersetzen die bisher bei den VDH / Vereinen / Verbänden gültigen Bestimmungen auf nationaler
Ebene.
Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten
sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung ist in den VDH- und
FCI-Regelwerken festgehalten. Die Vorschriften dieser Regelwerke sind für alle Beteiligten
bindend. Alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. Die
Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern
öffentlich bekannt zu geben. Die VDH / Vereine / Verbände, die der AZG (VDH-Agility-Kommission)
angehören, sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden. Den Verbänden ist es gestattet, zu
Qualifikationen / Meisterschaften eigenen Zulassungsbestimmungen zu erlassen. Innerhalb von
Veranstaltungen nach dem nationalen Regelwerk sind alle Hunde zugelassen. Ausnahme sind die 5
Qualifikationen zur Agility-Weltmeisterschaft und Verbandsqualifikationen / -meisterschaften, die
einem zusätzlich Anforderungsprofil unterliegen. Bei allen Punkten, die im nationalen Regelwerk
nicht angesprochen sind, gilt das FCI-Regelwerk mit den Zusätzen zu den Agility-Geräten.
VDH-Agility-Veranstaltungen dürfen nur dann von VDH- / FCI-Richtern bewertet werden, wenn ein
Terminschutz für die Veranstaltung von dem VDH-Mitgliedsverein / -verband vorliegt, dem der
Ausrichter angehört. Die Berufung vereins- / verbandszugehöriger VDH-Agility-Richter regeln die
Verbände nach eigenen Vorgaben. Der Einsatz von ausländischen FCI anerkannten Agility-Richtern
kann nur dann erfolgen, wenn vom VDH-Mitgliedsverein / -verband über den VDH eine Freigabe des
Richters beim ausländischen FCI-Mitglied beantragt und erteilt wurde. Es ist für Richter
unzulässig, auf Prüfungen Hunde zu richten, die sich im Besitz oder Eigentum eines auf dieser
Veranstaltung amtierenden Richters befinden bzw. deren Halter er ist oder die von Personen
gehalten oder geführt werden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Richter hat Anspruch auf Kostenersatz, der sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Vereines
/ Verbandes richtet.
Der Ausrichter ist verpflichtet, dem eingeteilten/vorgesehenen Agility-Richter spätestens 14 Tage
vor der Veranstaltung folgende Informationen zu übermitteln:
· Bekanntgabe der
Gesamtzahl der Starter
· Bekanntgabe der
Prüfungsstufen und ggf. Spiele
· Bekanntgabe der
Kategorien ·
Beschreibung des Parcoursgeländes und dessen Größe
· Auflistung der
vorhandenen Geräte
· Bestätigung, dass die
erforderlichen Personen zur ordnungsgemäßen Abwicklung der
Veranstaltung - gemäß Vorgaben des FCI-Regelwerks
- am Prüfungs-/ Wettkampftag vorhanden sind.
An einem Prüfungs-/Wettkampftag dürfen einem Agility-Richter
nicht mehr als 1 00 Starter (Team: Hundeführer/Hund) in maximal 300 Starts vorgestellt werden.
Abweichungen von dieser Zahl sind nur bei Qualifikationen/Meisterschaften möglich, sofern der
ausrichtende Verband sie genehmigte. Vor Eintritt in die Prüfung/Wettkampf sind die
entsprechenden Genehmigungen dem amtierenden Agility-Richter vorzulegen.
Der Ausrichter hat in den Zeit- und Organisationsplan die Überprüfung der Identifikation der
Hunde, die der Agility-Leistungsrichter dem Prüfungsleiter übertragen kann, und im Bedarfsfall
das Einmessen von "Erststartern" einzuplanen.
Nach Möglichkeit soll der Ausrichter während der Veranstaltung den startenden Teams abseits des
Prüfungsparcours eine Aufwärmmöglichkeit anbieten.
Prüfungstage
Samstag, Sonntag und Feiertag
Der Freitag (ab 12.00 Uhr) kann in Verbindung mit Samstag
oder Samstag und Sonntag geschützt werden, wenn eine entsprechende Überzahl an Startern gemeldet
ist.
Im Rahmen einer Mehrtagesveranstaltung kann am ersten Tag die VDH-Begleithundprüfung und am
darauffolgenden Tag die Agility-Prüfung abgelegt werden.
Ein Hundeführer darf in einer termingeschützten
Veranstaltung nicht mehr als zwei Hunde vorführen und kann nur an einer Veranstaltung pro
Tag teilnehmen. (Beispiel: Verein X führt eine Veranstaltung am Samstag und Sonntag durch, zu der
Hundeführer A gemeldet ist. Die von ihm gewählte Prüfungsstufe wird dort am Samstag
abgeschlossen. Da es eine Zweitagesveranstaltung ist, die erst mit der Siegerehrung beendet ist,
kann er nicht am Sonntag beim Verein Y starten.)
Es steht jedem Hundeführer frei, eine abgelegte Prüfung zu wiederholen, allerdings nicht
innerhalb derselben Veranstaltung. Prüfungsstufen
und Zulassungsalter Das Regelwerk ist unterteilt
in: Art der Prüfung/Wettkampf
Abkürzung Mindestalter
Begleithundprüfung/Verhaltenstest BH/VT 15 Monate
Begleithundprüfung-Agility/Verhaltenstest BH-A/VT 15 Monate
Beginner-Klasse 15 Monate
Agility 1 A 1
18 Monate Agility 2
A 2 18 Monate
Agility 3 A 3 18
Monate Jumping 1 JP 1
18 Monate Jumping 2 JP 2
18 Monate Jumping 3 JP 3
18 Monate Senioren-Klasse mindestens 6 Jahre
Agility-Offen A-offen 18 Monate
Spiele 15 Monate
Kategorien
Für Hunde, die in den nachstehenden Kategorien gemeldet werden, ist der Nachweis der Größe durch
Eintragung in den Leistungsnachweis oder Vorlage des Messprotokolls zu erbringen. Diese
Eintragung darf nicht älter als Dezember 2000 sein. Berechtigung zur Messung haben die
VDH-Agility-Leistungsrichter. Messungen müssen mit Körmaß vorgenommen werden. Messungen von
Zuchtrichtern werden dann in den Leistungsnachweis übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit
Zuchtschauen/Zuchtprüfungen erfolgten und entsprechend in die Ahnentafel des Hundes eingetragen
wurden. Grundsätzlich gilt, Messergebnisse sind nur dann anzuerkennen, wenn der Hund bei der
Messung 18 Monate alt war. Bestandsschutz wird für die Hunde gewährt, die bereits im Jahr 2001 in
Agility starteten und entsprechend - auch mit jüngerem Lebensalter - vermessen wurden.
Drei Größenklassen sind vorgegeben:
Small (S) kleiner als 35 cm Widerristhöhe
Medium (M) ab 35 cm und kleiner als 43 cm Widerristhöhe
Large (L) ab 43 cm Widerristhöhe
Teilnahmevoraussetzungen
Das Team (Hundeführer/Hund) ist teilnahmeberechtigt wenn:
· Der Hund identifizierbar ist (Tätowierung oder Chip)
der Nachweis über die erfolgreich abgelegte
VDH-Begleithundprüfung bzw. Begleithundprüfung-Agility/VT innerhalb einer
termingeschützten Veranstaltung eines prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsvereines
(uneingeschränkt: SV, dhv, ADRK, DV, RZVH, PSK, BK, IBC, KfT, DBC, DMC) (ausschließlich
Agility-Leistungsrichter: CfBH, DKBS, CBP, VDP VDH-anerkannte Leistungsrichter);
· der Eigentümer und Hundeführer nachweislich einem
VDH-Mitglied angehört; · ein gültiger
Leistungsnachweis vorliegt;
Unmeldung in eine andere Prüfungsklasse sind der
Meldestelle bis zum Montag vor der Veranstaltung anzuzeigen;
Nachweis der Prüfungsreife (Start in der gemeldeten
Klasse) durch Unterschrift des Übungsleiters / Trainers auf der Anmeldung zur
Prüfung/Wettkampf. Unterschriftsberechtigt ist nur der Übungsleiter/Trainer des Vereines
für den sich der Starter zur Prüfung / zum Wettkampf angemeldet hat.
Bei ungerechtfertigter Verweigerung der vorgenannten
Bestätigung kann der betreffende Hundeführer die nächsthöhere Instanz zur Klärung einschalten.
Start von ausländischen Sportlern
Hunde, die ständig im ausländischen Besitz
stehen und in Deutschland eine Prüfung ablegen, brauchen bei Vorlage des ausländischen
Leistungsnachweises keine VDH-Begleithundprüfung nachzuweisen;
·
Nachweis der Mitgliedschaft des Eigentümers und Hundeführers zu einem der FCI
angeschlossenen Verband; Nachweis der
Startberechtigung in der gemeldeten Klasse (Leistungsnachweis oder Agility-Zertifikat);
der Hund identifizierbar ist (Tätowierung oder
Chip); Ummeldung in eine andere
Prüfungsklasse sind der Meldestelle bis zum Montag vor der Veranstaltung anzuzeigen.
Grundsätzlich gilt, es dürfen nur gesund erscheinende Hunde
zur Prüfung zugelassen werden. Vereinsveranstaltungen sind für alle Mitglieder der dem VDH
angeschlossenen Vereine / Verbände offen.
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Punkte besteht keine Startberechtigung in der Prüfung / dem
Wettkampf.
Der Prüfungs-/Wettkampfleiter ist dem Agility-Richter verpflichtet, kein Team an den Start gehen
zu lassen, welches die Startbedingungen nach diesem Regelwerk nicht erfüllt.
Spezifische Startvoraussetzungen in den Klassen
Beginner-Klasse
Startberechtigt ist nur der Hund, für den eine
bestandene VDH-Begleithundprüfung (siehe allgemeine Bestimmungen) nachgewiesen wird. Der
Start in dieser Klasse liegt im Ermessen des Hundeführers.
Der Hund, der mindestens 15 Monate alt ist und
bisher nicht in der Prüfungsstufe A 1 startete.
Prüfungsstufe A 1
Startberechtigt ist nur der Hund, für den eine
bestandene VDH-Begleithundprüfung (siehe allgemeine Bestimmungen) nachgewiesen wird.
· Der Hund, der mindestens 18 Monate alt ist.
Prüfungsstufe A 2
Startberechtigt ist der Hund, für den dreimal
innerhalb von VDH-geschützten Prüfungen / Wettkämpfen eine Platzierung 1-3 mit
fehlerfreien vorzüglichen Ergebnissen oder zehn fehlerfreie vorzügliche Ergebnisse ohne
Platzierung unter mindestens zwei verschiedenen VDH-Agility-Richtern in der Stufe A 1
nachgewiesen werden. Ein Abstieg aus der
Klasse 2 in die Klasse 1 ist freiwillig. Für einen erneuten Aufstieg sind die oben
genannten Bedingungen erneut zu erfüllen.
Prüfungsstufe A 3
Startberechtigt ist der Hund, für den drei innerhalb von
VDH-geschützten Prüfungen / Wettkämpfen eine Platzierung 1-3 mit fehlerfreien vorzüglichen
Ergebnissen oder zehn fehlerfreie vorzügliche Ergebnisse ohne Platzierung unter mindestens
zwei verschiedenen VDH-Agilily-Richtern in der Stufe A 2 nachgewiesen werden.
Ein Abstieg aus der Klasse 3 in die Klasse 2 ist freiwillig.
Für einen erneuten Aufstieg sind die oben genannten Bedingungen erneut zu erfüllen.
Senioren-Klasse
Ein Start in der Senioren-Klasse liegt im Ermessen des
Hundeführers, sofern der vorgestellte Hund mindestens 6 Jahre alt ist,
ein entsprechender Eintrag "Senioren-Klasse ab:............ "
im Leistungsnachweis vom entsendenden Verband eingetragen wurde;
nach der Eintragung in die Senioren-Klasse kann der Hund
nicht mehr zurück in eine andere Prüfungsstufe.
Jumping
Der Jumping wird in den Prüfungsstufen 1 - 3 angeboten. Der Start eines Hundes in der jeweiligen
Stufe richtet sich ausschließlich nach seiner Startberechtigung in den Prüfungsstufen Agility.
Erworbene Ausbildungskennzeichen sind ausschließlich in einen
Leistungsnachweis einzutragen und zwar in
den des Vereines/Verbandes, für den der Starter sich zur Prüfung/zum Wettkampf meldete. In
weitere für den Hund erstellte Leistungsnachweise wird nicht eingetragen und Nachtragungen zu
einem späteren Zeitpunkt sind nicht zulässig.
Spiele Teilnahmeberechtigt sind alle Hunde,
welche die Voraussetzungen für den Start in der Klasse Beginner erfüllen. Das Ergebnis wird in
keinen Leistungsnachweis eingetragen.
Parcoursgestaltung Beginner und Senioren
Beginner Der Parcours unterscheidet sich zu dem
der Prüfungsstufe A 1 durch eine niedrigere Sprunghöhe (mindestens 5 bis maximal 1 0 cm unter der
Mindesthöhe der jeweiligen Kategorie), dem einfacheren Streckenverlauf und der festgelegten
Laufgeschwindigkeit. In diesem Parcours werden der Slalom, die Wippe, und der Reifen nicht
gestellt. Eine Eintragung in den Leistungsnachweis erfolgt nicht. Im Gegensatz zu den allgemeinen
Bestimmungen wurde folgendes festgelegt: Am Tag des erstmaligen Starts in der Al kann das Team
zusätzlich vorher in der Beginner-Klasse innerhalb derselben Veranstaltung starten.
Senioren Der
Parcours unterscheidet sich zu dem der anderen Prüfungsstufen durch eine niedrigere
Sprunghöhe(mindestens 5 bis maximal 10cm unter der Mindesthöhe der jeweiligen Kategorie) und der
Laufgeschwindigkeit. In diesem Parcours werden der Reifen und der Slalom nicht gestellt. Die Wand
muss für die Kategorien S und M auf 150 cm und für L auf 170 cm abgesenkt werden. Die Ergebnisse
der Senioren-Klasse werden in den Leistungsnachweis eingetragen. Die Senioren-Klasse ist auf dem
Parcours der A2 zu laufen. Disziplinarrecht
Der Prüfungs-/Wettkampfleiter ist für die Gewährleistung von
Ordnung und Sicherheit im gesamten Veranstaltungsgelände verantwortlich. Der Agility-Richter ist
berechtigt, bei Nichtbeachtung von Ordnung und Sicherheit, die Veranstaltung zu unterbrechen oder
zu beenden. Grobe Verstöße des Hundeführers gegen die VDH-/FCI-Regeln, gegen diese
Rahmenbestimmungen, gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes und gegen die guten Sitten können zum
direkten Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Der amtierende Richter hat in diesen Fällen an die zuständigen Verbands-/ Vereinsgremien eine
Meldung abzugeben. Von dort wird von den Beteiligten (Verein, Gruppe, Hundeführer,
Veranstaltungsleitung, Zeugen) eine Stellungnahme angefordert, die dann zum Beschluss über eine
weitergehende Disziplinarstrafe (Verweis, Sperre, Ausschluss auf Zeit oder Dauer von
Veranstaltungen allgemein, Qualifikationen / Meisterschaften insbesondere oder Ausschluss auf Dauer
oder Zeit als Mitglied) führen kann.
Letztgenannte Ausschlüsse müssen in den satzungsgemäßen Gremien der Vereine/Verbände beschlossen
werden. Der AZG-Geschäftsstelle/VDH-Agility-Kommission ist auf jeden Fall Mitteilung zu machen.
Bei Ausschluss des Hundeführers aus einem Verein / Verband kann eine Veröffentlichung im jeweiligen
Vereins- / Verbandsorgan erfolgen.
Das Urteil des Agility-Richters ist unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung
vom Hundesportgelände und weitere Disziplinarmassnahmen nach sich ziehen. In begründeten Fällen,
die sich nicht auf Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße des Agility-Richters
beziehen, ist eine Beschwerde möglich- Diese Beschwerde ist schriftlich beim zuständigen
VDH-Mitglied (Verein / Verband) einzureichen. Sie kann nur über die Prüfungs-/Wettkampfleitung
eingereicht werden und muss vom Beschwerdeführer und dem 1. Vorsitzenden des örtlichen Vereins
(Veranstalter), sowie einem weiteren Zeugen unterschrieben sein. Diese Beschwerde muss innerhalb
von 8 Tagen nach dem Vorfall (Poststempel) an den zuständigen VDH-Verband/-Verein abgesandt sein.
Aus der Anerkennung einer solchen Beschwerde leitet sich kein Anspruch auf Revidierung des
Richter-Urteils ab. Siegerehrung
Die Siegerehrung ist der Abschluss einer Prüfung/eines
Wettkampfes. Alle Beteiligten, Agility-Richter, Hundeführer und Prüfungs-/Wettkampfleitung haben
daran teilzunehmen. Die Siegerehrung gehört zur Prüfung. Fehlverhalten von Teilnehmern und/oder
deren Hunden kann Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.
Modalitäten zu den 5 VDH-Qualifikationsläufen zur
Weltmeisterschaft Agility Grundsätzlich ist ein
Qualifikationslauf und der Finallauf in einer Halle durchzuführen.
· Startberechtigt sind alle Hundeführer mit ihren
Hunden, die die Mitgliedschaft des Eigentümers des Hundes und ihre eigene zu einem
VDH-Verein/Verband nachweisen können und die im Besitz eines gültigen
Leistungsnachweises sind; · die den
Nachweis durch Eintrag in den Leistungsnachweis erbringen, dass das Team innerhalb der
Saison (Erstes Wochenende nach dem VDH-Finale und vor dem Meldeschluss für das neue
Jahr) dreimal vorzügliche Leistungen in A 3 für den entsendenden VDH / Verein / Verband
in VDH-geschützten Veranstaltungen unter zwei verschiedenen VDH-Agility-Richtern
erzielte. · Teilnehmer der
Vorjahres-Agility-WM sind automatisch qualifiziert.
· Alle Teams, die am ersten Qualifikationslauf
teilnehmen, verpflichten sich (bis auf die Inanspruchnahme eines Streichergebnisses,
welches weder der Hallenlauf noch das Finale sein darf und bis zum jeweiligen
Meldeschluss über den zuständigen VDH / Verein / Verband bekannt zu geben ist)
unabhängig von den erlaufenen Punkten in allen Veranstaltungen anzutreten. (Eigene
Erkrankung und/oder die des Hundes ist durch Attest nachzuweisen.). Für Teams, die sich
nicht ordnungsgemäß abmelden, gilt, dass sie im nächsten Jahr einvernehmlich mit allen
entsendenden Verbänden zu keiner VDH-Qualifikation zugelassen werden.
· Die VDH-Agility-Kommission beschließt den
Punkteschlüssel, der in den einzelnen Qualifikationen zur Anwendung kommt. Dieser
Schlüssel ist vor dem ersten Qualifikationslauf bekannt zu geben.
Die maximale Anzahl der Teilnehmer, die zur
FCI-Weltmeisterschaft entsandt wird, bestimmen die Mitglieder der VDH-Agility-Kommission
mehrheitlich am Tag des Finallaufes unter Berücksichtigung der Größe des Starterfeldes und der
gezeigten Leistungen in den VDH-Qualifikationen.
Der Mannschaftsführer bestimmt nach dem letzten Trainingstag am Austragungsort der jeweiligen WM,
wer als Mannschaftsmitglied und/oder Einzelstarter in den Wettbewerb geht.
VDH-Deutsche Meisterschaft
Zugelassen werden Teams (Hundeführer/Hund), die über einen
VDH - Mitgliedsverein / -verband gemeldet werden, unabhängig davon, ob sie einen Hund mit oder
ohne anerkannte Ahnentafel oder einen Mischhund führen, sofern er folgende Leistungsanforderungen
erfüllt:
· Das Team hat innerhalb der laufenden Saison
(erste Wochenende nach der vorjährigen VDH-Meisterschaft bis zum Meldschluss für das
laufende Jahr) unter zwei verschiedenen VDH-Agility-Richtern in VDH-geschützten
Veranstaltungen dreimal die Note vorzüglich in der Prüfungsstufe A 3 kombiniert mit den
Platzierungen 1 – 3 nachzuweisen durch Eintragung der Leistungen im Leistungsnachweis
des entsendenden VDH/Vereins/Verbandes.
Dieses Regelwerk wurde auf Antrag der VDH-Agility-Kommission
und Empfehlung der AZG vom VDH-Vorstand beschlossen und tritt mit Veröffentlichung in Kraft. |